So funktioniert's:
Zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten!
Wenn ein Kunde einen Pfandkreditvertrag nicht verlängert oder das Darlehen nicht fristgerecht ablöst, werden die Pfänder öffentlich versteigert. Die zur Versteigerung stehenden Stücke können Sie jeweils zwei Tage vor dem nächsten Auktionstermin in unserer Online-Auktionsgalerie ansehen. Falls Sie an dem einen oder anderen Stück interessiert sind, können Sie sich dieses in unseren Geschäftsräumen zeigen lassen: Jeweils am Donnerstag und Freitag vor dem Auktionstermin von 10-17 Uhr. Hier steht Ihnen auch der Auktionskatalog zur Vorauswahl zur Verfügung.
Die Versteigerung erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator. Alle zur Versteigerung stehenden Schmuckstücke und Uhren werden für Sie während der Versteigerung per Beamer an die Wand projiziert.
Bei der Versteigerung wird jedes Stück zunächst mit einem bestimmten Preis aufgerufen (sog. Aufrufpreis oder Mindestpreis). Der Aufrufpreis entspricht keinesfalls dem Schätzwert eines Objektes und sagt nichts über dessen tatsächlichen Wert aus. Bei Interesse gibt man dem Auktionator die Kaufabsicht durch Handzeichen zu verstehen. So lange für einen Wertgegenstand mehrere Anwesende ihr Kaufinteresse signalisieren, steigert der Auktionator den Preis schrittweise bis nur noch ein Bieter die Hand erhoben hat. Der Zuschlag wird nach dreimaligem Aufruf („zum Ersten, zum Zweiten, zum Dritten!“) an den Höchstbietenden erteilt. Der Zuschlag ist ein verbindlicher Kaufvertrag und kann nicht rückgängig gemacht werden.