Versteigerungsgewinne

Versteigerungsgewinne

Versteigerungsgewinne gehören dem Kreditnehmer:

Abholen nicht vergessen!

Sollten Sie einen Pfandkreditvertrag nicht verlängern oder das Darlehen nicht fristgerecht ablösen, kann Ihre Uhr oder Ihr Schmuck ab dem fünften Monat öffentlich versteigert werden.

Die Versteigerung erfolgt durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator. Mit dem Versteigerungserlös wird das Darlehen aus dem Pfandkredit inklusive der bis zur Versteigerung aufgelaufenen Zinsen und Gebühren sowie die anteiligen Kosten der Versteigerung beglichen.

Ein eventuell entstehender Überschuss steht Ihnen zu und wird an Sie bar ausbezahlt. Wenn Sie den Überschuss nicht innerhalb von drei Jahren bei uns abholen, müssen wir diesen an den Staat abführen.